Ausbildung machen - bei uns im Verein!
Wer kann mitmachen beim Fliegen?
Wer Motorsegler oder Motorflugzeug fliegen will, muss bei Beginn der Ausbildung mindestens 17 Jahre alt sein. Bei Minderjährigen ist die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Eine Altersbeschränkung nach oben oder unten gibt es nicht. Ein fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis (Medical) ist allerdings notwendig, das dann alle zwei Jahre erneuert werden muss. Eine Brille ist für das Fliegen grundsätzlich kein Hindernis. Der Flugsportverein Pfullendorf e.V. bietet jedem Interessenten gerne preisgünstig einen sogenannten "Schnupperflug" an. Kommen Sie einfach an einem Wochenende auf dem Fluggelände vorbei und melden sich an der Flugplatzgaststätte oder auf dem Turm. Den Rest besorgt der Flugleiter. Vielleicht sind gerade Sie unser nächster Flugschüler ... ?
Wie verläuft die Ausbildung zum Piloten?
Die Ausbildung zum Motorsegler- oder Motorflugzeugführer ist in gewerblichen Flugschulen und bei einigen Luftsportvereinen des Landes möglich. Wer die Ausbildung in einem Verein wünscht, muss diesem beitreten. Die Ausbildung in einem Verein ist zwar etwas zeitintensiver, da meist nur an den Wochenenden geschult wird, dafür ist es deutlich preisgünstiger. Dazu werden noch "gratis" Gemeinsamkeit, Kameradschaft, Geselligkeit und Teamgeist geboten. Der Flugsportverein Pfullendorf e.V. ist im Besitz einer Globalausbildungsgenehmigung des BWLV zur Ausbildung von Motorsegler- und Motorflugzeugpiloten. Dazu stehen derzeit drei ehrenamtliche Fluglehrer ein Schulungsdoppelsitzer (Motorsegler) und eine Schulungsmotormaschine zur Verfügung. Die Ausbildung selbst gliedert sich in zwei Bereiche, einen praktischen Teil, dem Fliegen, und einen theorethische Teil, dem Unterricht.
Die praktische Ausbildung
In der praktischen Ausbildung fliegt der Flugschüler zunächst mit einem Fluglehrer auf dem Schulungsflugzeug am Doppelsteuer, wobei der Schüler vom ersten Flug an den PLatz des später verantwortlichen Piloten einnimmt. Der Flugsportverein Pfullendorf e.V. setzt für diese Flüge den Motorsegler Scheibe Falke SF25C ein einfach zu fliegendes und alt bewährtes Flugzeugmuster mit gutmütigen Flugeigenschaften, das auch einmal einen Fehler verzeiht, sowie ein Motorflugzeug Robin DR400. Die Aubildung erfolgt nach vorgeschriebenen Richtlinien und ist in mehrere Abschnitte aufgeteilt. Wenn alle Übungen, vor allem Starten und Landen, beherrscht werden, erfolgt am Ende des ersten Abschnittes der lang ersehnte erste Alleinflug. Die Dauer der Ausbildung hängt von jedem selbst ab. Wer regelmäßig am Platz ist, kann schon nach einigen Wochen alleine fliegen. In der Regel ist dies nach 50 - 70 Starts mit dem Fluglehrer der Fall. Der Schüler erhält dann für jeden Alleinflug von seinem Fluglehrer einen Flugauftrag und kann am Flugplatz in Sichtweite des Fluglehrers fliegen. Die weiteren Ausbildungsabschnitte dienen dann der Vertiefung der fliegerischen Fähigkeiten. Noch während der Ausbildung zum Piloten muss der Schüler im Alleinflug ein Navigationsdreieck über eine Distanz von mindestens 300 km mit zwei Zwischenlandungen auf fremden Flugplätzen absolvieren. Den Abschluss bildet die praktische Prüfung. Diese wird von einem praktischen Prüfer, der mitfliegt, im Auftrag der zuständigen Luftfahrtbehörde abgenommen.
Die theoretische Ausbildung
Noch während der praktischen Ausbildung erfolgt der theoretische Unterricht, der im Flugsportverein Pfullendorf e.V. im Vereinsheim während der Wintermonate von den Fluglehrern durchgeführt wird. Der Flugschüler wird dazu in ca. 100 Stunden Theorieunterricht in Luftrecht, Navigation, Wetterkunde, Technik, Verhalten in besonderen Fällen und Human Factor auf die theoretische Prüfung vorbereitet, die beim Regierungspräsidium in Tübingen abgelegt wird. Außerdem ist für jeden Piloten der Erwerb eines Sprechfunkzeugnisses zur Ausübung des Sprechfunks im Flugverkehr erforderlich. Wer nur innerhalb der Grenzen Deutschlands fliegen möchte, dem genügt das eingeschränkt gültige deutsche Sprechfunkzeugnis (BZF II). Für das Ausland ist das Sprechfunkzeugnis in englischer Sprache (BZF I) notwendig. Die Fluglizenz (JAR-FCL) muss alle zwei Jahre verlängert werden, Voraussetzung dafür ist eine gewisse Anzahl von Starts und Stunden und ein fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis (Medical).
Was kostet das alles?
Die Frage nach den Kosten kann nicht pauschal beantwortet werden. Sie hängt ab von den Flugzeugen, die geflogen werden, von der Anzahl der Flugstunden u.s.w. Beim Flugsportverein Pfullendorf e.V. werden alle vereinseigenen Maschinen von speziell ausgebildeten Mitgliedern selbst gewartet, die auch kleinere Reparaturen selbst durchführen dürfen. Dadurch bleiben die laufenden Kosten im Rahmen, ohne das die Sicherheit darunter leidet. Vorgeschrieben sind 45 Schulungsstunden für die Privat Piloten Lizenz (PPL).
Hinzu kommen Mitgliedsbeiträge, Einstand für die Flugzeuge, Schulungsunterlagen evtl. Kosten für Theorielehrgänge und Prüfungsgebühren. Detaillierte Informationen erteilen die Fluglehrer und die Vorstandschaft des Vereins.
Übrigens.
Fliegen ist nicht, wie viele glauben, nur ein Sport für besser Verdienende!
Laut Statistik des Deutschen Aero-Clubs fliegen:
28,9 % Angestellte
23,3 % Schüler, Lehrlinge, Studenten
18,6 % Freiberufliche
15,6 % Arbeiter
6,6 % Beamte
2,1 % Berufssoldaten
1,7 % Hausfrauen
1,4 % Rentner, Pensionäre